ARBEIT BEI TECHMAR – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

BEWERBUNG

    1. Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?

    Senden Sie uns Ihren Lebenslauf, z. B. über den Tab „Kandidatenfragebogen“ oder an folgende E-Mail-Adresse: praca@techmar.gda.pl. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten wir nicht antworten, rufen Sie uns an und prüfen Sie, ob Ihre Meldung eingegangen ist.

    1. Wo werde ich angestellt: in Polen oder Deutschland?

    Ein Mitarbeiter von Techmar Sp. z o.o. z o. o. wird auf der Grundlage eines Vertrags beschäftigt, der auf den Bestimmungen des polnischen Rechts beruht.

    1. Wie viel werde ich bezahlt?

    Die Vergütung wird im Rahmen des Bewerbungsprozesses mit dem Mitarbeiter entsprechend der Tarifordnung des Unternehmens vereinbart. Der vereinbarte Tarif wird im abgeschlossenen Vertrag schriftlich bestätigt.

    Die Bezahlung erfolgt pünktlich bis zum 10. des Folgemonats.

    1. In welcher Währung werde ich bezahlt?

    Arbeitnehmer erhalten für ihre Tätigkeit in Deutschland eine Vergütung in Euro.

    1. Übernimmt das Unternehmen die Transportkosten?
    2. a) Mitarbeiterreise vom Wohnort (Polen) nach Deutschland:

    Techmar Sp. z o.o. z o. o. bietet seinen nach Deutschland entsandten Mitarbeitern den Transport von zu Hause zum Arbeitsplatz in Deutschland an:

    – um eine Zusammenarbeit aufzunehmen (Gehaltszuschlag nach einem vollen Kalendermonat)

    – zu Weihnachten und Ostern in den Dienstwagen des Arbeitgebers

    – der Mitarbeiter organisiert selbstständig weitere Urlaubsreisen (z.B. Sindbad, BlaBlaCar, eigenes Auto)

    b.) Mitarbeitertransport vom Unterkunftsort zum Arbeitsort:

    Techmar Sp. z o.o. z o. o. sorgt für die Beförderung seiner zum Arbeitseinsatz im Inland entsandten Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers mit Dienstfahrzeugen vom Wohnort zur Baustelle und zurück.

    1. Wie oft kann ich nach Hause nach Polen fahren?

    Heimfahrten im Durchschnitt alle 4 bis 6 Wochen. Im Fall der sogenannten „Zufällige Ereignisse“  kann ein Mitarbeiter einen Urlaubsantrag stellen, um das Projekt früher zu verlassen. Dieser Antrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des unmittelbaren Vorgesetzten.

    1. Steht mir eine Unterkunft zur Verfügung?

    Die Unterkunft des Mitarbeiters Fa.Techmar Sp. z o.o. wird für die Dauer der Tätigkeit in Deutschland zugesichert. Die Unterkünfte sind komplett möbliert und ausgestattet, mit Zugang zur Küche und zum Badezimmer. Wenn ein Mitarbeiter Anmerkungen zum Standard hat, sollte er dies seinem direkten Vorgesetzten auf der Baustelle mitteilen. Der Bauleiter meldet diesen Sachverhalt der Verwaltung, um den Sachverhalt zu klären oder eine neue Unterkunft zu organisieren.

    1. Bin ich in Deutschland versichert?

    Techmar Sp. z o.o. z o. o. bietet Versicherungen in Polen und Deutschland an. Darüber hinaus können Sie Familienangehörige, z. B. Ihre Frau und Ihre Kinder, zur Versicherung anmelden

    1. Muss ich eine Arbeitssicherheitsschulung absolvieren und mich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen?

    Vor Beginn der Arbeit muss sich der Arbeitnehmer einer obligatorischen Arbeitsschutzschulung und einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, die bestätigt, dass keine gesundheitlichen Kontraindikationen für die Arbeit vorliegen.

    1. Erhalte ich Arbeitskleidung?

    Mitarbeiter von Techmar Sp. z o.o. z o. o. erhalten einmal jährlich eine Rückerstattung für Arbeitskleidung in der festgelegten Höhe gem. Verordnung zur Arbeitsordnung.

    1. Welche Arbeitsgeräte erhalte ich und wie muss ich diese abrechnen?

    Mitarbeiter von Techmar Sp. z o.o. z o. o. erhalten Werkzuegsets, für die sie finanziell verantwortlich sind und über die sie Rechenschaft ablegen müssen. Die Übergabe der Werkzeuge erfolgt nach einem vom Mitarbeiter persönlich unterzeichneten Protokoll oder mittels elektronischer Signatur in Form eines zugewiesenen Schlüsselbunds.

    1. Kann ich einen Vorschuss auf mein Arbeitsentgelt erhalten?

    Ein Mitarbeiter von Techmar Sp. z o.o. z o. o. kann im ersten Arbeitsmonat nach mindestens 5 Arbeitstagen einen Arbeitsentgeltvorschuss erhalten. Dies ist eine einzigartige Situation für neu eingestellte Mitarbeiter.

WEITERE PRAKTISCHE HINWEISE

  1. Was soll ich bei einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle in Deutschland tun? B. Feilspäne im Auge?

Melden Sie sich umgehend beim Bauleiter oder Baubetreuer. Sie werden zu einem Arzt in Deutschland gebracht, der Ihnen weiterhilft. Im Falle eines Unfalls wird ein Unfallbericht erstellt.

  1. Ich bin in Deutschland krank, was soll ich tun?

Melden Sie diesen Umstand umgehend Ihrem direkten Vorgesetzten. Wenn Sie einen Arzt benötigen, wird einen Termin in einer Klinik in Deutschland vereinbart.

STEUER, VERSICHERUNG, SOZIALHILFE, KINDERGELD

  1. Habe ich Anspruch auf das deutsche Kindergeld ?

Arbeitnehmer, die bei Techmar Sp. z o.o. beschäftigt sind und auf der Grundlage von A1 entsandt werden, können das Kindergeld beantragen.

  1. Wo soll ich meine Einkommensteuer abrechnen?

Bei PIT-11 handelt es sich um Basisinformationen über Einnahmen, Einkommen, Kosten und Einkommensteuervorauszahlungen, die sowohl beim Finanzamt entsprechend dem in den Bewerbungsunterlagen angegebenen Wohnort des Arbeitnehmers (bis 31. Januar) als auch beim Arbeitnehmer (bis 28. Februar) vorgelegt werden.

Auf der Grundlage aller PIT-11-Erklärungen für ein bestimmtes Steuerjahr rechnet der Arbeitnehmer je nach Art der erzielten Einkünfte bis Ende April mit PIT-37 oder PIT-36 beim zuständigen Finanzamt ab.